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   VGH Hessen, 27.11.1991 - 5 UE 80/89   

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https://dejure.org/1991,10438
VGH Hessen, 27.11.1991 - 5 UE 80/89 (https://dejure.org/1991,10438)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.11.1991 - 5 UE 80/89 (https://dejure.org/1991,10438)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. November 1991 - 5 UE 80/89 (https://dejure.org/1991,10438)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 131 Abs 3 BBauG, § 131 Abs 3 BauGB
    Zu Problemen bei der Heranziehung zum Erschließungsbeitrag, insbesondere Fall des gebietsbezogenen Wegfalls einer Eckgrundstücksvergünstigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 36.81

    Gewerblich genutzte Grundstücke - Artzuschlag - Beplantes Gebiet - Unbeplantes

    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.1991 - 5 UE 80/89
    Diese Differenzierung zwischen beplanten und unbeplanten Gebieten leuchtet zwar nicht besonders ein, ist aber gleichwohl vom Bundesverwaltungsgericht wegen des Grundsatzes der Typengerechtigkeit, der es gestattet, (lediglich) Regelfälle eines Sachbereichs zu erfassen und sie als sogenannte typische Fälle zu behandeln, gebilligt worden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19. Februar 1982 - 8 C 36/81 - NVwZ 1982, 434, ferner Driehaus, aaO, Rn.650).
  • VGH Hessen, 24.05.1988 - 5 TH 1582/84
    Auszug aus VGH Hessen, 27.11.1991 - 5 UE 80/89
    Für den Eintritt der Widmungsfiktion des § 2 Abs. 1 Satz 2 HStrG ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1983 - 5 TH 59/83 - und vom 24. Mai 1988 - 5 TH 1582/84 - ZKF 1988, 279 = GemHH 1989, 138) die in § 4 Abs. 3 Satz 2 HStrG vorausgesetzte Bekanntmachung der Verkehrsübergabe nicht erforderlich; sollte also diese Bekanntmachung bislang gefehlt haben, so ließe sich auch damit eine konstitutive Wirkung des Widmungsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12. August 1983 nicht begründen.
  • VG Stuttgart, 02.04.2008 - 2 K 3911/06

    Privatstraße als vorhandene Erschließungsanlage

    Denn ebenso wie bei der weiten Auslegung des Begriffs "gewerbliche Nutzung" beim grundstücksbezogenen Artzuschlag muss auch der Begriff "Gewerbe-, Industrie- und Kerngebiete" in Satzungsbestimmungen über den gebietsbezogenen Artzuschlag weit ausgelegt werden (Hess. VGH, Urt. v. 27.11.1991 - 5 UE 80/89 - m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.02.2022 - 3 LB 1005/18

    Kalkulation und Erhebung von Trinkwasserbeiträgen

    Entsteht die sachliche Beitragspflicht erst nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids, so entsteht mit ihr auch die persönliche Beitragspflicht, weil die Bekanntgabe bis zur Aufhebung des Beitragsbescheids fortwirkt (Aussprung in: ders./Seppelt/Holz, Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern, Stand 04/2021, § 7 Anm. 12.7).Der Eintritt dieser Heilungsfolge erfordert zwar, dass zum Zeitpunkt der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht auch die Voraussetzungen für das Entstehen der persönlichen Beitragspflicht erfüllt sind und insbesondere der in Anspruch Genommene dann noch Eigentümer des Grundstücks oder dinglich Berechtigter ist (vgl. für den Erschließungsbeitrag: BVerwG, Urteil vom 27. September 1983 - 8 C 145.82 -, DVBl. 1983, 135 ; VGH Kassel, Urteil vom 27. November 1991 - 5 UE 80/89 -, GemHH 1993, 115 ).
  • VG Greifswald, 09.10.2019 - 3 A 1857/18

    Keine unzulässige Doppelerhebung von Anschlussbeiträgen, wenn die Behörde in

    Diese Heilungsfolge tritt aber nur dann ein, wenn zu diesem Zeitpunkt alle sonstigen Voraussetzungen für das Entstehen der Beitragspflicht erfüllt sind und insbesondere der in Anspruch Genommene dann noch Eigentümer des Grundstücks oder dinglich Berechtigter ist (vgl. für den Erschließungsbeitrag: BVerwG, Urt. v. 27.09.1982 - 8 C 145.81 -, DVBl. 1983, 135 ; VGH Kassel, Urt. v. 27.11.1991 - 5 UE 80/89 -, GemHH 1993, 115 ; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage 2018, § 19 Rn. 30).
  • VG Greifswald, 31.05.2018 - 3 A 1186/15

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag; Schmutzwasser; Doppelerhebung; Entstehung

    Der Eintritt dieser Heilungsfolge erfordert zwar, dass zu diesem Zeitpunkt alle sonstigen Voraussetzungen für das Entstehen der Beitragspflicht erfüllt sind und insbesondere der in Anspruch Genommene dann noch Eigentümer des Grundstücks oder dinglich Berechtigter ist (vgl. für den Erschließungsbeitrag: BVerwG, Urt. v. 27.09.1983 - 8 C 145.82 -, DVBl. 1983, 135 ; VGH Kassel, Urt. v. 27.11.1991 - 5 UE 80/89 -, GemHH 1993, 115 ).
  • VG Greifswald, 25.07.2019 - 3 A 415/17

    Heranziehung zu Kanalanschlussbeiträgen; hinreichende Bestimmtheit des Bescheides

    Der Eintritt dieser Heilungsfolge erfordert aber, dass zu diesem Zeitpunkt alle sonstigen Voraussetzungen für das Entstehen der Beitragspflicht erfüllt sind und insbesondere der in Anspruch Genommene dann noch Eigentümer des Grundstücks oder dinglich Berechtigter ist (vgl. für den Erschließungsbeitrag: BVerwG, Urt. v. 27.09.1983 - 8 C 145.82 -, DVBl. 1983, 135 ; VGH Kassel, Urt. v. 27.11.1991 - 5 UE 80/89 -, GemHH 1993, 115 ).
  • VG Greifswald, 27.05.2009 - 3 A 616/07

    Erlass eines Duldungsbescheides für Kanalbaubeitrag

    Diese Heilungsfolge tritt aber nur dann ein, wenn zu diesem Zeitpunkt alle sonstigen Voraussetzungen für das Entstehen der Beitragspflicht erfüllt sind und insbesondere der in Anspruch Genommene dann noch Eigentümer des Grundstücks oder dinglich Berechtigter ist (vgl. für den Erschließungsbeitrag: BVerwG, Urt. v. 27.09.1982 - 8 C 145.81, DVBl. 1983, 135 ; HessVGH, Urt. v. 27.11.1991 - 5 UE 80/89, GemHH 1993, 115 ; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage 2007, § 19 Rn. 30).
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